Die ersten Schritte im Trauerfall
Um Ihnen umgehend Hilfe in dieser schwierigen Situation geben zu können, wählen Sie bitte eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:
07477/ 42368
0680 / 140 40 66
Wir sind rund um die Uhr, an jedem Tag im Jahr für Sie erreichbar.
Die Würde eines Menschen bleibt über den Tod hinaus erhalten. Bitte befolgen Sie im Trauerfall diese ersten wichtigen Schritte um die Würde Ihres Verstorbenen zu wahren.
Lassen Sie Ihren Verstorbenen möglichst unverändert liegen und nehmen Sie schnellstmöglich mit Ihrer Bestattung Kontakt auf.
Der Tod muss durch einen Arzt festgestellt werden. Die Totenbeschau obliegt den Gemeinde- bzw. Stadtärzten, im Falle der Verhinderung deren Vertretern.
Die Verständigung des diensthabenden Arztes nehmen bereits wir für Sie vor. Der zur Totenbeschau benötigte »Ärztliche Behandlungsschein« wird ebenfalls von uns besorgt.
Damit sich die Angehörigen in Ruhe und auf ihre Weise verabschieden können, gibt es keine Zeitvorgaben, in welcher der Abschied und die Abholung vom Trauerhaus vonstatten gehen sollen.
Alle weiteren Punkte werden nach diesen ersten Schritten in Ruhe mit den Angehörigen besprochen.
Lassen Sie Ihren Verstorbenen möglichst unverändert liegen und nehmen Sie schnellstmöglich mit Ihrer Bestattung Kontakt auf.
Der Tod muss durch einen Arzt festgestellt werden. Die Totenbeschau obliegt den Gemeinde- bzw. Stadtärzten, im Falle der Verhinderung deren Vertretern.
Die Verständigung des diensthabenden Arztes nehmen bereits wir für Sie vor. Der zur Totenbeschau benötigte »Ärztliche Behandlungsschein« wird ebenfalls von uns besorgt.
Damit sich die Angehörigen in Ruhe und auf ihre Weise verabschieden können, gibt es keine Zeitvorgaben, in welcher der Abschied und die Abholung vom Trauerhaus vonstatten gehen sollen.
Alle weiteren Punkte werden nach diesen ersten Schritten in Ruhe mit den Angehörigen besprochen.